Ratgeber

Bewerbungsfoto: Pflicht, Größe und Platzierung im Lebenslauf

Auf dieser Seite
  1. Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?
  2. Größe und Format
  3. Platzierung: Lebenslauf oder Deckblatt
  4. Was ein gutes Foto ausmacht
  5. Wann du besser darauf verzichtest
  6. Österreich und Schweiz
  7. So macht es JACVault

Kurz gesagt: Ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland rechtlich freiwillig — das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Arbeitgebern sogar, eins zu verlangen. Praktisch ist es aber weiterhin üblich und wird oft erwartet, gerade in kleineren Betrieben. Standard sind 4,5 × 6 cm im Hochformat, oben rechts im Lebenslauf oder auf dem Deckblatt. Ein gutes, professionelles Foto hilft; ein schlechtes schadet mehr als keins.

Das Bewerbungsfoto ist eine der wenigen Stellen im deutschen Lebenslauf, an denen Pflicht und Praxis auseinanderfallen. Rechtlich brauchst du keins — kulturell wird es fast überall erwartet. Hier ist, was wirklich zählt.

Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?

Nein. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf ein Arbeitgeber ein Bewerbungsfoto nicht verlangen — es würde die Tür zu Diskriminierung nach Aussehen, Herkunft, Alter oder Geschlecht öffnen. Du darfst also selbst entscheiden, ob du eins beilegst.

In der Praxis sieht es anders aus: In Deutschland ist das Foto weiterhin üblich und wird häufig erwartet, besonders in kleinen Betrieben und Familienunternehmen, wo der persönliche Eindruck zählt. Ein professionelles Foto signalisiert, dass du die Konventionen kennst und Mühe investierst.

Merksatz: Der Arbeitgeber darf kein Foto fordern — aber wenn du eins beilegst, wird es gelesen. Ein starkes Foto ist ein Plus, ein schwaches ein Minus. Im Zweifel entscheidet die Qualität, nicht die Pflicht.

Größe und Format

Das Bewerbungsfoto ist etwas größer als ein Passbild. Als Standard gilt:

  • Format: 4,5 × 6 cm (Hochformat)
  • Ausrichtung: Porträt, Blick in die Kamera
  • Qualität: professionell fotografiert, gute Ausleuchtung, neutraler Hintergrund
  • Digital: hohe Auflösung, damit es im PDF nicht verpixelt

Ein Selfie oder ein zugeschnittenes Urlaubsbild fällt sofort auf — negativ. Wenn du ein Foto verwendest, dann eins vom Fotografen.

Platzierung: Lebenslauf oder Deckblatt

Es gibt zwei übliche Orte:

  • Oben rechts im Lebenslauf — der klassische Platz, direkt neben oder über dem persönlichen Datenblock. Hier bleibst du bei den Standardmaßen.
  • Auf dem Deckblatt — wenn du ein Deckblatt nutzt, bist du bei der Größe und Gestaltung freier und kannst das Foto größer und an dein Design angepasst setzen.

Beides ist korrekt. Wichtig ist nur, dass Foto und Layout zusammenpassen und das Bild den Text nicht verdrängt.

Was ein gutes Foto ausmacht

Ein Bewerbungsfoto ist kein Portfolio-Bild — es soll professionell und sympathisch wirken, nicht künstlerisch:

  • Kleidung passend zur Branche: im Zweifel eher formeller
  • Ausdruck offen und freundlich, ein angedeutetes Lächeln
  • Hintergrund ruhig und neutral, keine Ablenkung
  • Aktualität — das Foto sollte zeigen, wie du heute aussiehst

Wann du besser darauf verzichtest

Kein Foto ist besser als ein schlechtes. Lass es weg, wenn:

  • du kein professionelles Foto hast und keins machen lassen kannst
  • die Stelle im Ausland oder bei einem internationalen Konzern ist, der nach angelsächsischer Norm arbeitet (dort ist ein Foto unüblich)
  • die Ausschreibung ausdrücklich um eine Bewerbung ohne Foto bittet

In all diesen Fällen ist ein Lebenslauf ohne Foto völlig in Ordnung und wird nicht negativ ausgelegt.

Österreich und Schweiz

Im DACH-Raum ist die Lage ähnlich: In Österreich und der Schweiz ist das Bewerbungsfoto ebenfalls üblich und wird meist erwartet. Die Format- und Qualitätsregeln sind dieselben. Wer sich innerhalb von DACH bewirbt, kann dasselbe professionelle Foto verwenden.

So macht es JACVault

JACVault baut deinen Lebenslauf nach deutschem Standard — inklusive der richtigen Platzierung fürs Bewerbungsfoto, sauber ins Layout gesetzt und als ATS-lesbares PDF exportiert. Du entscheidest, ob ein Foto rein soll; das Layout ist für beide Fälle korrekt. Deine erste Bewerbung ist kostenlos.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: siehe Datum oben.